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AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Privatkunden

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I. Allgemeines

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  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von „Nadine Liffers Fotografie (nachfolgend Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen für Privatkunden.

  2. Für gewerbliche Kunden bzw. für die gewerbliche Nutzung von Lieferungen und Leistungen des Fotografen sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Sie bedürfen immer der Schriftform.

  3. Mit der Annahme eines Angebotes oder der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Fotografen durch den Kunden oder durch Erteilung eines Auftrages an den Fotografen erkennt der Kunde diese AGB an und gelten sie als vereinbart.

  4. Einen Widerspruch gegen diese AGB kann der Kunde binnen drei Werktagen schriftlich erklären. Maßgeblich hierfür ist der Eintritt des ersten Ereignisses gemäß Ziffer I, 3 AGB.

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II. Nutzungsrechte von Bildmaterial

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  1. Diese AGB gelten für jedes dem Kunden überlassene Bildmaterial. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Produktionsstadium oder in welcher Form es dem Kunden überlassen wurde.

  2. Dem Kunden überlassenes Bildmaterial ist im Sinne des Urheberrechtsgesetzes §2 Abs.1 Ziffer 5 urheberrechtlich geschützt.

  3. Erst mit der vollständigen Bezahlung aller Ansprüche des Fotografen erwirbt der Kunde Nutzungsrechte zur privaten Verwendung des Bildmaterials.

  4. In Bezug auf Ziffer II, 3 AGB ist klarzustellen, dass diese ihm eingeräumten Nutzungsrechte grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch sind und sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden.

  5. Jede über Ziffer II, 3 AGB und Ziffer II, 4 AGB hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung darf nur mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen geschehen. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die gewerbliche Nutzung des überlassenen Bildmaterials.

  6. Der Kunde räumt dem Fotografen (wenn nicht anders vereinbart) das Recht ein Bildmaterial für eigene Werbezwecke zu verwenden und zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen.

  7. Veränderungen des Bildmaterials jeder Art zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes darf nur mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen geschehen.

  8. Überlässt der Kunden dem Fotografen Bildmaterial zur Bearbeitung, muss er sicherstellen, dass er dazu berechtigt ist und er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei.

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III. Diverse Bestimmungen

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  1. Ist es für die Durchführung von Leistungen des Fotografen notwendig in der Zukunft liegende Termine zu reservieren, stellt diese Reservierung eine Teilleistungdar.

  2. Führt der Fotograf Arbeiten aus die der Erstellung des vereinbarten Bildmaterials dienen, stellen diese Arbeiten eine Teilleistung dar.

  3. Werden Lieferungen oder Leistungen des Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Erbringung nicht schriftlich bemängelt, gelten sie als vertragsgemäß und mängelfrei erbracht.

  4. Der Fotograf behält sich eine Auswahl der Aufnahmen vor, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion vorgelegt werden.

  5. Wenn nicht anders vereinbart werden Roh-Daten nicht zur Verfügung gestellt.

  6. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Genehmigungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion notwendig sind, einzuholen und Personen die am Shooting teilnehmen über alle wichtigen Regeln zu informieren. Sollten Genehmigungen fehlen oder es Probleme geben, muss der Kunde den Fotografen dazu informieren.

  7. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt wurden.

  8. Der Fotograf wird sich bemühen, die Wünsche des Kunden nachzugehen. Sollte der Kunde keine schriftlichen Anordnungen übergeben, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Location, die Hintergründe, der Fotomodelle, Personen, Gäste und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Shootingergebnissen stellen keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. 

  9. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem oder gleichem Stil bear­beitet werden. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Sollten Änderungswünsche vorhanden sein, sind diese extra zu vergüten und müssen von dem Fotografen genehmigt werden.

  10. Bei wechselhaftem Wetter erfolgt spätestens zwei Stunden vor Beginn eines jeden Shootings eine Rücksprache, ob das Shooting wetterbedingt stattfinden kann.

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IV. Haftung

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  1. Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Verlusten von Bildern nur bei schuldhafter Pflichtverletzung. Für alle anderen Schäden und Verletzungen die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Bilder können kostenfrei nachgeholt werden, wenn dies möglich ist. Der Fotograf haftet nicht für anfallende Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten oder für Folgeschäden.

  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen und Nutzungsrechten liegt in der Verantwortung des Kunden.

  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  4. Die Fotografin ist nur berechtigt Bildmaterial dauerhaft aufzubewahren, wenn der Kunde dies schriftlich zustimmt.

  5. Der Kunde haftet für alle Schäden die sich aus Mängeln von Bildmaterial ableiten, das er dem Fotografen zur Bearbeitung überlassen hat.

  6. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Macht des Fotografen liegen, wie schlecht sitzende Kleidung, geschlossene Augen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten. Bei schlechtem Wetter, schlechten Lichtverhältnissen, Verkehrsstörungen oder Technikproblemen kann der Fotograf nicht gewährleisten alle Wünsche des Kunden durchführen zu können.

  7. Die Fotografin haftet nicht für verloren gegangene oder zerrissene Gutscheine. Gutscheine müssen zum Einlösen bei der Fotografin abgegeben werden. Die Gültigkeit ist auf dem Gutschein vermerkt. Gutscheine können nur zu den aktuellen Preisen zum Zeitpunkt des Fotoshootings eingelöst werden.

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V. Preise

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  1. Aus Lieferungen und Leistungen des Fotografen ergeben sich Ansprüche gegenüber dem Kunden auf Bezahlung gemäß der aktuellen Preisliste. Die Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

  2. Der Fotograf ist berechtigt Anzahlungen / Terminreserviergebühren einzufordern. Geleistete Anzahlungen des Kunden dienen der Bedienung von Ansprüchen aus Leistungen bzw. Teilleistungen des Fotografen oder Dritter, z.B. gemäß Ziffer III, 1, 2 oder 6 AGB. Nach Abschluss des Auftrages werden die geleisteten Anzahlungen / Terminreserviergebühren mit den Ansprüchen aus den erbrachten Leistungen verrechnet. Entsprechend dem Ergebnis der Verrechnung sind entweder Ansprüche des Kunden vom Fotografen unverzüglich zu erstatten oder darüber hinaus gehende Ansprüche des Fotografen vom Kunden zu tragen. Mit der Buchung und der damit zusammenhängenden Reservierung eines Shootings wird eine Anzahlung / Terminreserviergebühren in Höhe von 30% des Preises fällig. Bei Hochzeiten sind es ebenfalls 30%. Diese sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Vereinbarung des Termines. Der restliche Betrag wird fällig als Überweisung oder Bar vor oder bei der Übergabe der Bilder. Der Kunde bekommt die Anzahlung / Terminreserviergebühren zurück, falls er sich 2 Wochen vor dem Termin bei der Fotografin meldet (bei Hochzeiten 12 Monate vor dem Termin). Bei einer Woche sind es 50% . Bei kurzfristigen Absagen unter einer Woche oder unten den 12 Monaten bei Hochzeiten oder Terminänderungen erfolgt keine Erstattung. Ausnahme: Wenn das Wetter am Shootingtag nach Ansichten des Fotografen nicht passt, der Fotograf krank wird oder anders verhindert ist. Wir vereibaren dann gerne einen neuen Termin. Bei wechselhaftem Wetter erfolgt spätestens zwei Stunden vor Beginn eines jeden Shootings eine Rücksprache, ob das Shooting wetterbedingt stattfinden kann.

  3. Der Kunde verpflichtet sich Kosten des Fotografen und Ansprüche Dritter die sich aus den Bestimmungen von Ziffer III, 6 AGB ergeben zu tragen.

  4. Kostenvoranschläge durch den Fotografen sind insoweit unverbindlich wie in dieser Ziffer beschrieben. Erhöhen sich die Kosten einer Leistung des Fotografen während der Produktion, muss dieses erst dann vom Fotografen angezeigt werden, wenn hierdurch die ursprünglich vereinbarten Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung durch den Kunden zu leisten. Wenn nicht anders vereinbart ergibt sich diese zusätzliche Vergütung aus dem Verhältnis der ursprünglich vereinbarten Gesamtkosten zu der ursprünglich vorgesehenen Produktionszeit multipliziert mit der zusätzlich aufgebrachte Zeit.

  5. Ist es dem Fotografen auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4 Wochen zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen.

  6. Der Anspruch auf Bezahlung oder Anzahlung ist sofort bei Lieferung oder nach Erbringung der Leistung bzw. Teilleistung fällig. Gleiches gilt für Kosten Dritter entsprechen Ziffer V, 4. Mit dem Eintritt des Anspruchs kann der Fotograf den Zeitpunkt der Fälligkeit frei festlegen.

  7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nicht bzw. nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich.

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VI. Datenschutz und Vertraulichkeit

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  1. Der Fotograf ist berechtigt für den Geschäftsverkehr erforderlich personenbezogene Daten des Kunden zu speichern.

  2. Der Fotograf verpflichte sich personenbezogene Daten und im Rahmen des Auftrages erworbene Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln.

  3. Alles Weitere wird in dem ADV Vertrag geregelt!

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VII. Schlussbestimmungen

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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieses schließt Lieferungen und Leistungen in andere Länder mit ein, soweit dieses rechtlich zulässig ist.

  2. Nebenabreden sind nicht gültig außer sie werden schriftlich getroffen.

  3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt automatisch eine wirksame Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Velbert. 

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Velbert, 17.01.2025

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